Unser Ganztagskindergarten steht grundsätzlich allen Kindern unabhängig von ihrer konfessionellen oder ethnischen Zugehörigkeit offen.
Mit den im kantonalen Lehrplan vorgegebenen Lektionen (20 Lektionen für das erste und 24 Lektionen für das zweite Kindergartenjahr), wird die Zeit, welche die Kinder im Kindergarten verbringen ausgewiesen.
Der Besuch des Kindergartenunterrichts an den fünf Vormittagen ist für alle Kindergartenkinder obligatorisch. Kinder im 2. Kindergartenjahr müssen zusätzlich einen Nachmittag pro Woche den Kindergartenunterricht besuchen. In dieser Zeit wird die Hortbetreuung für Kinder im 1. Kindergartenjahr getrennt geführt. An welchem Nachmittag der Kindergartenunterricht stattfindet, wird den Eltern frühzeitig bekanntgegeben.
Der Beitritt in die Genossenschaft ist für die Eltern obligatorisch. Der Genossenschaftsbeitrag beträgt Fr. 50. – pro Jahr.
Das Aufnahmegesuch sowie weitere Informationen finden Sie hier.